Heute ist Mariä Himmelfahrt. Ein Feiertag, der in Deutchland ausschließlich in großen Teilen Bayerns und im Saarland gesetzlich verordnet ist. Die Tatsache, dass Maria in den Himmel aufgenommen wurde, macht sich im protestantisch geprägten Hamburg lediglich dadurch bemerkbar, dass an diesem Tag keine Ausgabe der Süddeutschen Zeitung erscheint.
Der bösartige Zeitungsverkäufer neigt jeweils am 15. August, genau wie am 6. Januar (Heilige Drei Könige), 60 Tage nach Ostern (Fronleichnam) sowie am 1. November (Allerheiligen) dazu, in den überwiegend nichtkatholischen Gegenden der Republik stillschweigend die bereits am Vortag erschienene Feiertagsausgabe ein zweites Mal an den Mann bringen zu wollen. Selbstverständlich ist hier ausschließlich die Rede von der SZ – auf die im etwas weniger katholischen Hessen beheimatete Frankfurter Allgemeine Zeitung trifft die skizzierte Problematik lediglich an Fronleichnam zu.
Der freundliche Zeitungsverkäufer indes zeichnet sich, wie auf dem obigen Bild deutlich zu erkennen ist, dadurch aus, den unwissenden süddeutschezeitunglesenden Nichtkatholen darauf aufmerksam zu machen, dass es sich an besagten Tagen um eine Feiertagsausgabe handelt, deren Aktualität stark eingeschränkt ist. Das ist praktiziertes Christentum – obwohl es sich bei meinem Zeitungshändler vermutlich um einen Muslim handelt.
Mein Zeitungshändler liegt übrigens richtig: Die Bayern haben es wirklich gut. Während den Hamburgern pro Jahr lediglich neun gesetzliche Feiertage zugebilligt werden, sind es im südlichsten aller Bundesländer ganze 13.