Bereits am Sonntag blättere ich das erst am folgenden Tag erscheinende Nachrichtenmagazin durch. Wie so oft bin ich dabei eher gelangweilt. Dass dessen Leser mehr wissen, ist ein Werbespruch vergangener Zeiten.
Lediglich eine Randnotiz (diese) in der Kultur lässt mich aufmerken: Ein Gericht verbietet die Auslieferung eines Romans, weil sich jemand in einer Figur zu erkennen glaubte, und darauf hin einen Verkaufsstopp erwirkte. Bereits bei Billers Esra wähnte man ähnliche „Fälle“ auf uns zukommen. Die Leiden des Jungen Werthers und Buddenbrooks wären so nicht möglich gewesen. Auf welche Werke der Literatur hätten wir mit dieser Rechtsauffassung noch verzichten müssen?
Der Autor ist ein flüchtiger Bekannter. Vor Kurzem trafen wir uns am Rande eines Konzertes. Er erzählte von einer ersten Einladung zu einer Lesung in einer Provinzbuchhandlung und wir fragten uns, ob man danach denn wirklich zum Griechen gehen müsse. Die Frage ist nun erst einmal obsolet geworden. Das ist schade, auch weil man Fleischberge ja eigentlich mag.
Im Übrigen gehört dieses Weblog natürlich auch verboten.